Das zwischen Deutschland und der Türkei bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 16.04.1985, welches zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen dient, galt noch bis Ende des Jahres 2010.

Das Bundesministerium der Finanzen teilt auf seiner Website mit, dass Deutschland am 06.05.2010 das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit der Türkei auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen paraphiert hat. Das Ministerium macht darauf aufmerksam, dass eine rückwirkende Anwendung des neuen DBA ab dem 01.01.2011 vereinbart worden sei, so dass es nahtlos an das Ende 2010 auslaufende alte DBA anknüpft.

Unten können Sie die beiden Abkommenstexte herunterladen:

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Türkei von 1985 (alt)

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Türkei vom 19.09.2011

Türkiye-Almanya Çifte Vergilendirmeye Önleme Anlaşması, 19.09.2011 (Türkische Version)