Das Haager Übereinkommen über den Zivilprozeß vom 1. März 1954 ist eine weitere, wichtige Rechtsgrundlage der internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen. Geregelt werden hier neben der grenzüberschreitenden Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken wie Klageschriften und Ladungen aber auch Fragen der Befreiuung von Sicherheitsleistungen für die Prozesskosten etc.

Haager Übereinkommen über den Zivilprozeß v. 01.03.1954.pdf

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch das Ausführungsgesetz dazu:

Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens über den Zivilprozeß vom 1. März 1954.pdf