Deutsch-Türkisches Recht

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Das Türkische Arbeitsrecht

Im Deutsch-Türkischen Rechtsverkehr gewinnt auch das türkische Arbeitsrecht immer mehr an Bedeutung. Denn inzwischen sind ca. 5.750 Unternehmen mit deutscher Beteiligung in der Türkei vertreten (Stand Juni 2014). Die deutschen Unternehmen kommen das erste Mal mit türkischem Arbeitsrecht oft dann in Berührung, wenn sie türkische Geschäftsführer  vor Ort einsetzen oder auch andere Mitarbeiter beschäftigt werden. Hier ist es wichtig, sich im Vorfeld mit dem türkischen Arbeitsrecht auseinanderzusetzen, da dieses eine Reihe von Besonderheiten aufweist, die es im deutschen Arbeitsrecht so nicht gibt.Maßgebliche Quelle für das Türkische Arbeitsrecht ist das Gesetz Nr. 4857 (İş Kanunu), welches am 10.06.2003 in Kraft getreten ist.An dieser Stelle sollen einige, wichtige gesetzliche Regelungen dargelegt werden:Abschluss des Arbeitsvertrags:Gemäß Art. 8 Abs. 1 liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wonach sich ein Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber verpflichtet, in Weisungsabhängigkeit und gegen Entgelt Arbeitsleistungen zu erbringen. Es ist möglich, einen Arbeitsvertrag wie im deutschen Recht unbefristet oder befristet abzuschließen, wobei bei...
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NEU: Das neue Handelsgesetzbuch der Türkei im Überblick

Das neue Handelsgesetzbuch ist am 01.07.2012 in Kraft getreten. Das Gesetz bringt erhebliche Neuerungen mit sich, die vielseitige Auswirkungen auch auf den Deutsch-Türkischen Rechtsverkehr bzw. auf Investitionsvorhaben in der Türkei haben werden. Für den deutschen Investor ist es daher sinnvoll, sich mit den grundlegenden Änderungen vorab auseinanderzusetzen.Hier sollen daher in der gebotenen Kürze die wesentlichen Änderungen dargestellt werden:1. Grundsätzlich ist anzumerken, dass sich an den Gesellschaftsformen nichts geändert hat. Es gibt nach wie vor die Personengesellschaften, also die Kollektiv- und die Kommanditgesellschaft. Daneben die Kapitalgesellschaften, nämlich die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (die türkische Limited), die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Genossenschaft.Bei allen Kapitalgesellschaften können außer Geldeinlagen auch Sacheinlagen eingebracht werden, wobei bei Sacheinlagen ein „Bewertungsbericht“ erforderlich ist. Bei der Gründung der Gesellschaft ist notwendig eine Satzung sowie jetzt neu eine Erklärung der Gründer. Daneben muss der Verfahrensprüfer einen Gründungsbericht erstellen.2. Änderungen bei der  "Limited Şirketi" vergleichbar mit der deutschen...
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Nützliche Links

Invest in Turkey Eine offizielle Website des Premierministeriums. Die Website gibt, auch in deutscher Sprache, einen Überblick über die verschiedenen Investitionsmöglichkeiten in der Türkei.İhracatı Geliştirme Etüd Merkezi - Zentrum zur Förderung der ExportwirtschaftUmfassende Informationen des Premierministeriums über die türkische Aussenwirtschaft (auch auf englisch)Wirtschaftspresse: Ekonomist, Capital, Dünya, Ekonomi Gazetesi
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Freihandelszonen / Organisierte Industriezonen / Technologieentwicklungszonen

In der Türkei gibt es drei Arten von speziellen Investitionszonen:1. FREIHANDELSZONENIn der Türkei gibt es in verschiedenen Städten sog. "Freihandelszonen". In diesen Gebieten haben die Investoren die Möglichkeit, unter erleichterten Bedigungen Investitionen zu tätigen. Hervorzuheben ist insbesondere die Steuerfreiheit, günstige Immobilienerwerb bzw. günstige Mietkonditionen und andere Vergünstigungen. Zweck dieser Zonen ist vor allem die Steigerung der exportorientierten Investitionen. Rechtliche und administrative Bestimmungen in Bezug auf geschäftliche, finanzielle und wirtschaftliche Aspekte, die im Zollgebiet der Türkei gelten, werden in Freihandelszonen entweder nur eingeschränkt angewendet oder entfallen ganz.Es gibt in der Türkei 20 Freihandelszonen (19 in Betrieb) mit Zugang zu den Märkten der EU und des Nahen Ostens. Sie liegen in nächster Nähe zu den bedeutendsten türkischen Häfen am Mittelmeer, der Ägäis und dem Schwarzen Meer sowie zu internationalen Handelsstraßen. Vorteile von Freihandelszonen: 100 % Befreiung von Zollgebühren und diversen anderen Abgaben 100 % Befreiung von Körperschaftssteuer für produzierende Unternehmen 100 % Befreiung von...
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Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung bzw. die Sachmängelhaftung ist mit der Reform des Obligationenrechts (Schuldrecht) nunmehr in den Artikeln 219 ff. n. F. des Obligationengesetzbuches geregelt. Die untenstehenden Ausführungen sind daher der neuen Gesetzeslage des Obligationenrechts angepasst, welches zum 01.07.2012 in Kraft tritt.Ist die Kaufsache mangelhaft oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft, stehen dem Käufer, wie im deutschen Recht, diverse Rechte zu.Der Käufer kann den Kaufpreis mindern, Art. 227 Nr. 2 n. F., den Rücktritt vom Kaufvertrag nach Art. 227 Nr. 1 n. F erklären sowie gem. Art. 227 Nr. 3 n. F. die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen Sache nach Art. 227 Nr. 4 n. F. verlangen.Des Weiteren kann der Käufer gem. Art. 227 S. 2 n. F. nach den allgemeinen Regeln Schadensersatz verlangen. Für etwaige Mangel- und Mangelfolgeschäden hat der Verkäufer ebenso einzustehen, jedoch nur, soweit ihn Verschulden trifft.Nach Artikel Art. 223 Abs. 1 n. F. des Obligationengesetzbuches...
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Vertriebsrecht

Das Vertriebsrecht der Türkei ist im Handelsgesetzbuch in den Artikeln. 116 ff. ("acente") geregelt. Grundsätzlich kann darauf hingewiesen werden, dass der ausländische Lieferant weder einen lokalen Vertriebspartner benötigt, noch ist es notwendig, dass der Vertriebspartner eine türkische natürliche oder juristische Person ist. Die Handelsvertreter müssen sich als Kaufleute lediglich im Handelsregister eintragen lassen.Es wird unterschieden zwischen dem Handelsvertreter und dem Vertragshändler. Wenn der Handelsvertreter nicht nur Verträge vermitteln, sondern auch namens und mit Wirkung für den Prinzipal abschließen soll, so bedarf der Vertrag der Schriftform und die Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister. In diesem Vertrag können jedoch Rechtswahlklauseln getroffen werden.Unbefristete Handelsvertreterverträge können unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Für die ausserordentliche, fristlose Kündigung bedarf es hingegen eines wichtigen Grundes. Bei Fehlen eines wichtigen Grundes können für den Gekündigten Schadensersatzansprüche entstehen. Der im deutschen Handelsgesetzbuch bekannte Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters ist dem türkischen HGB derzeit noch fremd. Der Kassationshof der Türkei...
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Immobilienrecht

Die Vorschriften für den Immobilienerwerb für Ausländer wurden in der Türkei in den letzten Jahren immer wieder geändert. Generell gilt das sog. Gegenseitigkeitsprinzip. Dies bedeutet, dass ausländische natürliche und juristische Personen Immobilien erwerben können, wenn türkische natürliche und juristische Personen im jeweiligen Ausland die gleichen Rechte haben.Dieses Gegenseitigkeitsprinzip ist im Verhältnis zu Deutschland erfüllt. Es gibt aber dennoch gewisse Einschränkungen, wie z. B. eine Erwerbsbeschränkung für natürliche Personen ausländischer Staatsangehörige bis zu einer Größe von 2,5 Hektar (25.000 qm), wobei die betreffende Immobilie bzw. das Grundstück baurechtlich auf beplantem Gebiet sein muss. Für ausländische juristische Personen oder inländische juristische Personen mit ausländischer Beteiligung gilt, dass diese die Immobilien erwerben dürfen, welche zur Durchführung des im Gesellschaftsvertrag bestimmten Gesellschaftszwecks erforderlich sind, wobei auch hier einige Beschränkungen zu beachten sind.Allerdings können Ausländer eine Immobilie nicht erwerben, wenn diese sich in einem militärischen Sperr- und Sicherheitszone befindet.In der Türkei hat jeder Eigentümer für seine...
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Steuerrecht

Das türkische Steuersystem unterteilt sich im wesentlichen in drei Steuerarten. Einkommensteuer, Aufwandsteuer und die Vermögenssteuer. Im folgenden soll nur ein grober Überblick gegeben werden.Einkommensteuer:Die Ertragsbesteuerung umfasst alle Einkommen von In- und Ausländern, sowie Körperschaften mit Sitz in der Türkei. Die Grundkörperschaftssteuerrate wurde im Jahre 2006 von 30 auf 20 % gesenkt. Bei der Einkommenssteuer gibt es eine progressive Staffelung, wonach derzeit beim Einkommen bis 8.000 TL 15 %, von 8.801 bis 22.000 TL 20 %, von 22.001 bis 50.000 27 % und ab 50.001 TL 35 % erhoben werden.Die Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen beträgt 15 %. Für Lizenzen beträgt die Quellensteuer 20 %. Gem. dem noch geltenden DBA ist Quellenbesteuerung fjür Lizenzen jedoch auf 10 % reduziert. Bankeinlagen werden mit einem Satz von 15 % besteuert. Zinserträge auf Schatzbriefe und Schatzanweisungen sowie Zinserträge auf weitere Obligationen und Wechsel von ansässigen Körperschaftenwerden mit einem Satz von 10 % besteuert.Aufwandsteuer:Der Normalsatz der...
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Gesetz über ausländische Direktinvestitionen

Die Zielrichtung dieses Gesetzes ist im Wesentlichen, ausländische Direktinvestitionen zu fördern, die Rechte der ausländischen Investoren zu schützen, die Rahmenbedingungen an internationale Standards anzupassen und damit ausländische Direktinvestitionen insgesamt zu erleichtern.Mit diesem Gesetz hat die Türkei hierzu einen wichtigen Schritt unternommen. Aus diesem Gesetz ergibt sich der Grundsatz der Gleichbehandlung ausländischer Investoren mit inländischen Investoren. Dieser Gedanke des Gesetzgebers löst das ehemalige Prinzip der Genehmigungsvorbehalte ab. Daher können ausländische Investoren ohne Beschränkungen sich in der Türkei niederlassen. Es gibt lediglich für einige Sektoren, wie bspw. Seefahrt, private Bildungsinstitute, TV- und Radiosender, zivile Luftfahrt, Firscherei etc. gewisse Beschränkungen. Dogrudan Yabanci Yatirimlar Kanunu Dogrudan Yabanci Yatirimlar Kanunu Uygulama Yönetmeligi
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Handels- und Gesellschaftsrecht

Das türkische Handels- und Gesellschaftsrecht (Türk Ticaret Kanunu), wurde nach jahrelangem Gesetzgebungsverfahren umfassend reformiert. Die Neufassung des Gesetzes wurde am 14.02.2011 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt erst am 01.07.2012 in Kraft. Es enthält jetzt 1535 Artikel statt 1475 Artikel in der alten Fassung.Auch das neue HGB weist große Ähnlichkeiten zum deutschen HGB auf. Dies gilt insbesondere für die Gesellschaftsformen, was auch daran liegt, dass das türkische HGB in der alten Fassung im Jahre 1957 in den Grundzügen vom deutschen HGB übernommen wurde. Alle Vorschriften zu den verschiedenen Gesellschaftsformen sind im HGB normiert und nicht etwa in speziellen Gesetzen, wie bspw. das deutsche GmbH-Gesetz.Die Gesellschaftsformen nach dem türkischen HGB:Im Folgenden sollen die beiden wichtigen Gesellschaftsformen in der Praxis, d. h. die türkische Limited (GmbH) und die Aktiengesellschaft, dargestellt werden:.1. Die GmbH (Limited Şirketi)Die Voraussetzungen über die Gründung der türkischen Limited findet man in den Art. 503 ff. a.F., Art. 573 ff. n.F.Nach...
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Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsdaten kompakt - Türkei (Quelle: Germany Trade & Invest. Sie ist die neue Gesellschaft für Aussenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik Deutschland).Wirtschaftsdaten kompakt - Türkei 2010Wirtschaftsdaten kompakt - Türkei 2012Wirtschaftsdaten kompakt - Türkei 2016Wirtschaftsdaten kompakt - Türkei 2017Wirtschaftsdatenblatt Türkei 2011 (Quelle: TD-IHK Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer) Wirtschaftsdatenblatt_Turkei.pdfWirtschaftsdaten-kompakt-2016.pdf
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