Im Deutsch-Türkischen Rechtsverkehr gewinnt auch das türkische Arbeitsrecht immer mehr an Bedeutung. Denn inzwischen sind ca. 5.750 Unternehmen mit deutscher Beteiligung in der Türkei vertreten (Stand Juni 2014). Die deutschen Unternehmen kommen das erste Mal mit türkischem Arbeitsrecht oft dann in Berührung, wenn sie türkische Geschäftsführer vor Ort einsetzen oder auch andere Mitarbeiter beschäftigt werden. Hier ist es wichtig, sich im Vorfeld mit dem türkischen Arbeitsrecht auseinanderzusetzen, da dieses eine Reihe von Besonderheiten aufweist, die es im deutschen Arbeitsrecht so nicht gibt.Maßgebliche Quelle für das Türkische Arbeitsrecht ist das Gesetz Nr. 4857 (İş Kanunu), welches am 10.06.2003 in Kraft getreten ist.An dieser Stelle sollen einige, wichtige gesetzliche Regelungen dargelegt werden:Abschluss des Arbeitsvertrags:Gemäß Art. 8 Abs. 1 liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wonach sich ein Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber verpflichtet, in Weisungsabhängigkeit und gegen Entgelt Arbeitsleistungen zu erbringen. Es ist möglich, einen Arbeitsvertrag wie im deutschen Recht unbefristet oder befristet abzuschließen, wobei bei...
61806 Aufrufe
0 Kommentare
61806 Aufrufe