1. Habe ich als Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn mir gekündigt wurde oder kann ich im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung verlangen? Ein allgemein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung besteht in Deutschland entgegen landläufiger Meinung nicht. In der Regel ist es quasi eine freiwillige Leistung, kann sich aber auch aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Allerdings ist es üblich, dass im Rahmen von Vergleichsverhandlungen vor allem direkt in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht in der Regel eine Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer ausgehandelt wird. Damit wird der Rechtsstreit dann auch für beide Seiten beendet. Das gleiche gilt bei außergerichtlichen Aufhebungsverträgen. Auch hier wird in der Regel eine Abfindung ausgehandelt. 2. In welcher Höhe ist eine Abfindung realistisch? Auch wenn es hier keine allgemeingültige Regel gibt, so gibt es doch eine "Daumenregel", dass vor allem bei den Arbeitsgerichten eine Abfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr berechnet wird, je nach Fallkonstellation. Je nach...
1343 Aufrufe
0 Kommentare
1343 Aufrufe