Über unsere langjährigen Kooperationen mit Kollegen vor Ort, ist es uns möglich, Sie auch im Bereich von erbrechtlichen Fragen im Deutsch-Türkischen Rechtsverkehr kompetent zu unterstützen. Hierzu bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen an:

Mit Beauftragung unserer Kanzlei haben Sie hier vor Ort einen Ansprechpartner Ihres Vertrauens und müssen sich zum einen nicht auf die Suche nach einer Anwaltskanzlei vor Ort machen und zum anderen sich selbst im Behördendschungel in der Türkei herumschlagen, der Ihnen ohnehin in der Regel fremd sein wird. Sie müssen somit auch keine Vollmacht an den Onkel, Tante, Schwager, Bruder, Schwester etc. in der Türkei erteilen, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte hierbei nicht gewahrt werden. In dem Sie unseren Kooperationspartner/Anwalt in der Türkei beauftragen, haben Sie einen Anwalt vor Ort, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.

Nachdem Sie also uns das Mandat erteilen und auch unserem Kollegen in der Türkei die Vollmacht erteilen, kümmen wir uns um den Rest. Sie können sich sodann zurücklehnen, müssen nicht in die Türkei reisen und können über uns alles Notwendige erledigen.