Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961

In den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961 wird die sonst häufig verlangte Legalisation durch die sogenannte Haager Apostille ersetzt. Zu den Vertragsstaaten des Übereinkommens gehören neben allen EU-Staaten auch die Türkei. In Deutschland wurde das Übereinkommen durch das Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 21.06.1965 ratifiziert und trat am 13.02.1966 in Kraft. In der Türkei ist das Übereinkommen am 29.09.1985 in Kraft getreten.

Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden.pdf

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