Die Vorschriften für den Immobilienerwerb für Ausländer wurden in der Türkei in den letzten Jahren immer wieder geändert. Generell gilt das sog. Gegenseitigkeitsprinzip. Dies bedeutet, dass ausländische natürliche und juristische Personen Immobilien erwerben können, wenn türkische natürliche und juristische Personen im jeweiligen Ausland die gleichen Rechte haben.
Dieses Gegenseitigkeitsprinzip ist im Verhältnis zu Deutschland erfüllt. Es gibt aber dennoch gewisse Einschränkungen, wie z. B. eine Erwerbsbeschränkung für natürliche Personen ausländischer Staatsangehörige bis zu einer Größe von 2,5 Hektar (25.000 qm), wobei die betreffende Immobilie bzw. das Grundstück baurechtlich auf beplantem Gebiet sein muss. Für ausländische juristische Personen oder inländische juristische Personen mit ausländischer Beteiligung gilt, dass diese die Immobilien erwerben dürfen, welche zur Durchführung des im Gesellschaftsvertrag bestimmten Gesellschaftszwecks erforderlich sind, wobei auch hier einige Beschränkungen zu beachten sind.
Allerdings können Ausländer eine Immobilie nicht erwerben, wenn diese sich in einem militärischen Sperr- und Sicherheitszone befindet.
In der Türkei hat jeder Eigentümer für seine Immobilie einen Grundbuchauszug (Tapu Senedi). Damit kann jeder sein Eigentum an der Immobilie nachweisen.
Wenn ein Ausländer in der Türkei eine Immobilie kaufen möchte, sind folgende Punkte zu beachten:
Ich habe in Mersin vor einer Woche einen Vertrag mit einem Immobilienhändler unterschrieben und gleich die Provision bezahlt. Er macht sehr starken Druck auf mich und erzählt eine Lüge nach der anderen. Sollte ich weitermachen oder besser den Verlust der Provision in Kauf nehmen und die Wohnung vergessen. Die Telefonnummer von dem Eigentümer gibt er mir auch nicht obwohl doch schon seine Provision bekommen. Ich glaube er kassiert von beiden Seiten.
Guten Tag,
vielen Dank für die Kommentare bzw. Fragen. Jedoch ist eine Beratung auf diese Weise wie Sie verstehen werden nicht möglich. Wenn Sie im Bereich des Immobilienrechts, insb. auch mit Bezug zum türkischen Recht eine Beratung benötigen, so darf ich Sie bitten, am besten mit uns per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen. Unsere Kontaktdaten finden Sie direkt unten.
RA Karaman
Guten Tag,
vielen Dank für die Kommentare bzw. Fragen. Jedoch ist eine Beratung auf diese Weise wie Sie verstehen werden nicht möglich. Wenn Sie im Bereich des Immobilienrechts, insb. auch mit Bezug zum türkischen Recht eine Beratung benötigen, so darf ich Sie bitten, am besten mit uns per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen. Unsere Kontaktdaten finden Sie direkt unten.
RA Karaman