Die Zielrichtung dieses Gesetzes ist im Wesentlichen, ausländische Direktinvestitionen zu fördern, die Rechte der ausländischen Investoren zu schützen, die Rahmenbedingungen an internationale Standards anzupassen und damit ausländische Direktinvestitionen insgesamt zu erleichtern.

Mit diesem Gesetz hat die Türkei hierzu einen wichtigen Schritt unternommen. Aus diesem Gesetz ergibt sich der Grundsatz der Gleichbehandlung ausländischer Investoren mit inländischen Investoren. Dieser Gedanke des Gesetzgebers löst das ehemalige Prinzip der Genehmigungsvorbehalte ab. Daher können ausländische Investoren ohne Beschränkungen sich in der Türkei niederlassen. Es gibt lediglich für einige Sektoren, wie bspw. Seefahrt, private Bildungsinstitute, TV- und Radiosender, zivile Luftfahrt, Firscherei etc. gewisse Beschränkungen.