By Kemal Karaman on Sonntag, 02. April 2017
Category: 2010

Wichtige Änderung im Aktienrecht

Ab sofort müssen Aktiengesellschaften in der Türkei, die ein Grundkapital von 250.000,- Türkische Lira und mehr haben, dauerhaft einen Rechtsanwalt beschäftigen. Andernfalls drohen nach den neuen Vorschriften Geldstrafen.

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