Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlichte am 01.07.2020 eine Liste von Staaten für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen (kurz AIA). In dieser Liste mit über 100 Ländern findet sich nun auch die Türkei, mit der auch der Informationsaustausch stattfinden soll.Bereits seit 2014 ist der automatische Informationsaustausch (AIA) ein zentrales Instrument zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerverkürzungen/Steuerhinterziehung. Grundlage für den AIA ist das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelte Multilaterale Competent Authority Agreement (MCAA), in dem mit dem sog. Common Reporting Standard (CRS) ein einheitlicher Mindeststandard festgelegt wurde. In Deutschland wurde der CRS durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz vom 21.12.2015 (FKAustG) ins nationale Recht umgesetzt.Bei dem automatischen Informationsaustausch melden hauptsächlich die Banken (auch Versicherungen), neben Konto- und Depotbeständen, auch Informationen über Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgeschäften, die auf dortigen Konten gutgeschrieben werden. Kontobewegungen sind jedoch nicht Inhalt der auszutauschenden Datensätze. Betroffen sind hierbei deutsche Steuerpflichtige (ganz egal ob deutscher oder türkischer Staatsbürger...
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